Bertelsmann Stiftung
KOMPIK: Kompetenzen und Interessen von Kindern

Kindertageseinrichtungen in Bayern sind verpflichtet alle Kinder durch regelmäßige Beobachtung und Dokumentation ihrer Entwicklung zu fördern.

Gesetzlich vorgeschrieben ist bislang ein bestimmtes Verfahren. Nach gründlicher Prüfung hat die bayerische Staatsregierung nun auch das im KECK-Projekt neu entwickelte Beobachtungsinstrument KOMPIK als „gleichermaßen geeignet“ anerkannt. Damit honoriert das Ministerium die hervorragende wissenschaftliche Leistung des Kooperationspartners, dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. KECK und KOMPIK erhalten zudem einflussreiche Unterstützung bei der Verbreitung in der nächsten Projektphase.

01. September 2011

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